Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,409
OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04 (https://dejure.org/2005,409)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2005 - WVerg 14/04 (https://dejure.org/2005,409)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - WVerg 14/04 (https://dejure.org/2005,409)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Beurteilung des Unterliegens (bei einem Antrag auf Nichtwertung eines Angebots und der Entscheidung der Aufhebung)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 419 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (196)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04
    Gerade mit dieser den Intentionen und dem gestellten Sachantrag der Antragstellerin nicht entsprechenden Entscheidung hat die Vergabekammer aber ein Vorgehen gewählt, welches dem Rechtsschutzziel der Antragstellerin nicht entsprach (ohne die daraus abzuleitende Beschwer der Antragstellerin wäre ihre eigene Beschwerde im Übrigen im Ansatz unzulässig gewesen); das rechtfertigt die Annahme eines Teilunterliegens der Antragstellerin in der Sache, welches dem Unterliegensanteil der übrigen Beteiligten insgesamt gleichwertig ist, und führt kostenrechtlich mithin zu einer Aufhebung der wechselseitig entstandenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung (ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004, Verg 22/04).
  • VK Sachsen, 11.11.2004 - 1/SVK/105-04

    Abweichungen jeglicher Art qualifizieren als Nebenangebot

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 11.11.2004 - 1/SVK/105-04, 106-04 und 107-04 - in den Ziffern 2 und 4 des Beschlusstenors abgeändert und wie folgt neu gefasst: 2. Für das Verfahren wird eine Gebühr von 2 050, 00 EUR festgesetzt.
  • OLG Oldenburg, 02.02.1993 - 5 U 76/89
    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04
    Dieses Ergebnis beruht auf allgemeinen Ausgleichsregeln zur Gesamtschuld, wie sie im Bereich des materiellen Rechts überwiegend (vgl. etwa Palandt-Heinrichs, 64. Aufl. 2005, § 426 BGB Rn. 14 ff m.w.N.) und im Bereich des Kostenrechts ganz herrschend vertreten werden (s. Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl. 2004, § 2 GKG Rn. 22; OLG Oldenburg, JurBüro 1993, 482 m.w.N.); § 13 KostO enthält sogar eine ausdrückliche gesetzliche Regelung in diesem Sinne, und aus den hier einschlägigen verwaltungskostenrechtlichen Normen ergibt sich nichts Abweichendes.
  • VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

    Die Antragsgegnerin ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung der Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 182 Abs. 1 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVwKostG befreit (vgl. OLG Gelle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04).
  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Der Antragsgegner ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung seines Anteils an den Verfahrenskosten gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVerwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04).
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Der Antragsgegner ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung der Kosten gemaß § 128 Abs. 1 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 Nds. VwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
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